Eins sollte jeder Hundebesitzer wissen:
Wer sein Hund im Auto eingesperrt
und ihn der Hitze überlässt,
kann nach §17 Tierschutzgesetz
zur Rechenschaft gezogen werde.
und ihn der Hitze überlässt,
kann nach §17 Tierschutzgesetz
zur Rechenschaft gezogen werde.
Halten Sie mit Ihrem Hund bitte Abstand!








